Pflegeschulen

Update – Generalistik 2020 - Stand Juli 2019

Nach unserer Kick-off-Veranstaltung am 21.05.2019 mit dem Titel „Gemeinsam gestalten - Erfolgreich ausbilden - Pflege sichern“ möchten wir Sie über den Fortgang unseres Projektes informieren. Nachfolgend finden Sie eine kurze Übersicht über die Veränderungen:

Das neue Pflegeberufegesetz (PflBG) und die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (PflAPrV) bringen viel Neues in der pflegerischen Ausbildung mit sich.

Zielsetzung der neuen Ausbildung

Ziel der neuen Ausbildung ist es, die Pflegeberufe durch ein modernes, gestuftes und durchlässiges Pflegebildungssystem attraktiver zu gestalten, ein einheitliches Berufsbild in der Pflege zu entwickeln und durch bedarfsgerechte Kompetenzentwicklung die Pflegebedarfe bei sich wandelnden Versorgungsstrukturen zu sichern. Weiterhin ist vorgesehen, ein gestuftes und transparentes Fort- und Weiterbildungssystem zu etablieren, die Durchlässigkeit zwischen einzelnen Qualifikationsstufen zu verbessern und die Professionalisierung der Pflege durch eine akademische Grundausbildung zu verbessern.
Dies führt zu einer umfassenderen Neuformulierung des Ausbildungszieles und erstmalig zur Festlegung von Vorbehaltsaufgaben:

Die aktualisierten Ausbildungsziele beziehen sich auf die selbstständige, umfassende und prozessorientierte Pflege von Menschen in unterschiedlichen, individuellen Pflegesettings, die Befähigung zu interdisziplinärer und interprofessioneller Zusammenarbeit und den Aufbau eines gemeinsamen beruflichen Selbstverständnisses und Selbstbewusstseins.
Zusätzlich werden Vorbehaltsaufgaben festgelegt, welche nur von Inhabern der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Pflegefachfrau/Pflegefachmann durchgeführt werden dürfen. Diese beziehen sich auf die Erhebung und Feststellung des Pflegebedarfs , die Organisation, Gestaltung und Steuerung des Pflegeprozesses sowie die Analyse, Evaluation, Sicherung und Entwicklung der Qualität der Pflege

Dauer und Struktur der Ausbildung

Als mögliche Arbeitgeber in der Praxis kommen Krankenhäuser, stationäre Pflegeeinrichtungen sowie ambulante Pflegeeinrichtungen in Frage.

Die Dauer der Ausbildung beträgt 3 Jahre (bis zu 5 Jahren in Teilzeit). Der theoretische und praktische Unterricht beläuft sich auf 2.100 Stunden, die praktische Ausbildung auf mindestens 2.500 Stunden. Beim Träger der praktischen Ausbildung sollen mindestens 1.300 Stunden der praktischen Ausbildung stattfinden.

Verlauf der Ausbildung

Alle Auszubildenden beginnen zuerst einmal eine generalistische Ausbildung mit dem Ziel „Pflegefachmann/Pflegefachfrau“.
Mit der Wahl des Ausbildungsbetriebs bestimmt sich der Vertiefungseinsatz in den jeweiligen Bereichen der allgemeinen Akutpflege in stationären Einrichtungen, der allgemeinen Langzeitpflege in stationären Einrichtungen, der allgemeinen ambulanten Akut- und Langzeitpflege sowie der pädiatrischen und psychiatrischen Versorgung.

Spezialisierung

Gegen Ende der Ausbildung hat der Auszubildende das Wahlrecht, die generalistische Ausbildung fortzuführen oder eine Spezialisierung im Fachbereich Altenpflege oder Gesundheits- und Kinderkrankenpflege zu wählen. Der Träger der fachpraktischen Ausbildung stellt sicher, dass ein entsprechender Kooperationsvertrag mit einer Pflegeschule besteht, die die jeweilige Spezialisierung im dritten Ausbildungsjahr durchführt.

Für die Träger der fachpraktischen Ausbildungsstätten gibt es verschiedene Organisationsmodelle, wie die Zusammenarbeit mit den Pflegeschulen durchgeführt werden kann.

Praxisanleitung

Während des jeweiligen Einsatzes in der Praxis sind mind. 10 % der Einsatzzeit als geplante Praxisanleitung auf der Grundlage des vereinbarten Ausbildungsplanes durchzuführen.

Die Aufgaben der Praxisanleiter beziehen sich unter anderem auf das Strukturieren, Organisieren und Koordinieren der Ausbildung beim fachpraktischen Ausbildungsträger und die Anleitung zur schrittweisen Übernahme der beruflichen Aufgaben. Des Weiteren schreiben sie Einsatzbeurteilungen und wirken an Jahreszeugnissen mit. Sie unterstützen den Auszubildenden beim Führen des Ausbildungsnachweises und schaffen die Verbindung zum Lernort Schule.

Qualifikation PA

Es gibt einen Bestandsschutz für bisherige Praxisanleiter. Ab 2020 müssen alle neuen Praxisanleiter die berufspädagogische Weiterbildung mit mindestens 300 h absolvieren und sich jährlich mit mind. 24 Stunden fortbilden. Wichtig ist, dass die künftigen Praxisanleiter mindestens ein Jahr Berufserfahrung im jeweiligen Einsatzbereich haben. In den Einsätzen beim Träger und den Pflichteinsätzen müssen Praxisanleiter mit entsprechender Erfahrung anleiten. In der Pädiatrie und Psychiatrie ist auch die Anleitung durch qualifizierte Fachkräfte möglich.

Regelungen zur praktischen Ausbildung

Einsatzbeurteilungen durch die Praxis

Bei allen Einsätzen werden Noten vergeben und Abschlussbeurteilungen mit Fehlzeiten formuliert. Diese werden dem Auszubildenden am Ende des Einsatzes erläutert.

Jahresbeurteilungen / Zeugnisse

In jedem Ausbildungsjahr erstellt die Schule ein Zeugnis, welches die Theorie- und Praxisanteile sowie die Fehlzeiten des Auszubildenden aufweist. Die praktische Note wird im Benehmen mit dem Träger der praktischen Ausbildung festgelegt.

Praxisbegleitung durch die Lehrkräfte

Zur Gewährleistung der fachlichen Betreuung, Benotung der Auszubildenden und Unterstützung der Praxisanleiter durch die Lehrer finden regelmäßige Besuche statt. Die Praxisanleitung erfolgt realitätsnah unter Einbeziehung der zu pflegenden Menschen.

Regelungen zur praktischen Prüfung

Das praktische Examen soll in dem Versorgungsbereich stattfinden, in dem der Vertiefungseinsatz stattgefunden hat. Wesentlicher Prüfungsbestandteil sind die vorbehaltlichen Aufgaben. Im Vorbereitungsteil wird vorab eine Pflegeplanung unter Aufsicht erstellt. Die reale Prüfungszeit dauert excl. des Vorbereitungsteils max. 240 Minuten (davon 20 Übergabe und 20 Reflexion). Es sind mindestens 2 Menschen zu pflegen, von denen einer einen erhöhten Pflegebedarf aufweist. Der Praxisanleiter ist einer von zwei Fachprüfern.

Ausblick

Es gilt ein zukunftsweisendes Ausbildungskonzept für den Lernort Praxis gemeinsam mit dem Lernort Schule zu erstellen sowie Konzepte der Zusammenarbeit und des Austausches mit allen an Ausbildung beteiligten Einrichtungen zu schaffen.
Die neue Pflegeausbildung ist eine große Herausforderung, bietet aber auch eine große Chance die Ausbildungsstrukturen an die neuen Aufgaben und Entwicklungen in der Pflege anzupassen.

Ursula Monzel-Asche, Lehrerin für Pflegeberufe, M.A.